Frühjahrs-Check
KÖLN, 5. März 2026 – Ford präsentiert die neuen BlueCruise-Editionen: Das Kompakt-SUV Kuga und der Crossover Puma stehen ab sofort in dieser neuen, besonders attraktiven Version zur Wahl. Beide Editionsmodelle gliedern sich in die Ford Collection ein und bieten Ford-Kunden die Möglichkeit das technologisch fortschrittliche Fahrerassistenzsystem BlueCruise serienmäßig und ohne weitere Abonnements zu nutzen.
Seine erfolgreiche Europapremiere feierte BlueCruise im Mustang Mach-E und erhielt 2023 als erstes System seiner Art die behördliche Zulassung in Europa. Mit der Einführung in zwei der bestverkauften Modellreihen der Marke macht Ford dieses Assistenzsystem Fahren gemäß Level 2+ jetzt noch breiteren Kundenkreisen zugänglich.
„BlueCruise hat Autobahnreisen bereits für Tausende von Ford-Besitzern weltweit verändert“, erklärt Christian Weingärtner, General Manager Pkw bei Ford Europa. „Mit dem Start der neuen BlueCruise Editionen kreieren wir für Kuga und Puma einen einzigartigen Auftritt und stellen unseren Kunden den ultimativen Komfort des Fahrens ohne Hände am Lenkrad ab Werk und ohne Abokosten zur Verfügung.“
Ganz einfach und sicher die Hände vom Lenkrad nehmen
Kuga BlueCruise Edition und Puma BlueCruise Edition haben das komplette BlueCruise-Fahrerassistenz-Paket samt BlueCruise-Funktionalität serienmäßig und ohne weiteres Abonnement an Bord. Damit können Fahrer auf bestimmten Autobahnabschnitten – den sogenannten Blue Zones – die Hände vom Lenkrad nehmen, während ihre Aufmerksamkeit weiter aufs Verkehrsgeschehen gerichtet bleibt. Die Blue Zones erstrecken sich mittlerweile auf rund 95 Prozent des Autobahnnetzes in den 16 teilnehmenden europäischen Märkten. (1)
Ebenfalls Serie und kostenfrei zur Verfügung steht die Vernetzte Navigation. Das System erstellt Routen mithilfe von Echtzeit-Cloud-Daten. Auf diese Weise kann es Verkehrsprobleme effizient umgehen.
Smartes Design für smarte Technik
Die neuen BlueCruise-Editionen heben sich durch einen komplett eigenständigen Auftritt und exklusive Innenraum-Details ab, die gekonnt den Hightech-Anspruch der Ausstattungslinie widerspiegeln. So bleibt die attraktive Lackierung in Vapor Blue ausschließlich den BlueCruise Editionen vorbehalten. Markante Merkmale wie Dach und Außenspiegelkappen in Kontrastfarbe kommen hinzu. Der Puma BlueCruise Edition rollt auf schwarzen 18-Zoll-Leichtmetallrädern, der Kuga BlueCruise Edition trägt Räder im 19-Zoll-Format. Im Innenraum nehmen geprägte Sitzeinsätze und Details im frischen Nordic Blue das Technikthema auf.
Ford-Kunden können den Kuga Plug-in-Hybrid, Vollhybrid und den EcoBoost-Benziner mit Automatikgetriebe als Kuga BlueCruise Edition ordern. Beim Puma steht die BlueCruise Edition für alle EcoBoost-Benziner mit Automatikgetriebe sowie für den batterieelektrischen Puma Gen-E zur Verfügung.
Die BlueCruise Editionen von Puma, Puma Gen-E und Kuga sind ab sofort bestellbar.
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Energieverbrauch (kombiniert) / CO2-Emissionen (kombiniert): Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.
Weitere Angaben finden Sie hier: www.ford.de/energie
Elektrische Reichweite: Gemäß dem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z.B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.
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1) BlueCruise ist für entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge aktuell verfügbar in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien ohne Nordirland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Tschechien und Ungarn.
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* Alle Preise verstehen sich als Endpreise im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV) und beinhalten sämtliche Preisbestandteile. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
[1] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.
**Ford Bronco:** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Für CO₂-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben werden die nach VO (EU) 2018/858 ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen.
[2] Gemäß dem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z.B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.
[3] Die hier angegebenen Kosten basieren auf einem Strompreis von 31ct/kWh und einem Kraftstoffpreis von 1,74 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2024) für Super E 10 und 1,65 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2024) für Diesel, und beziehen sich auf den hier angegebenen Energieverbrauch (kombiniert) bzw. für PHEV auf den Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert).
[4] Aufgrund der CO2-Bepreisung sind künftige Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO2-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei angenommenen CO2-Preisen für den Zeitraum 2026 bis 2035 berechnet. Die tatsächliche CO2-Kosten können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO2-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen.
[5] Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeuges in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. **Ford Bronco:** Basierend auf den ermittelten Werten nach VO (EU) 2018/858.